Page 82 - Preisliste 2024
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Schachtmaterial ® BETONWERK KÜHNE DIN EN 1917 DIN 4034 T2
wandverstärkt mit DIN V 4034 T1
Tel. 0 8171/ 9 39 66 - Fax 08171/ 8 03 02
Muffe DIN 4034
Teil 1 EN 1917 Info@betonwerk-kuehne.de - anfragen@betonwerk-kuehne.de
bestellungen@betonwerk-kuehne.de
Schachtmaterial
Falz
DIN 4034 Teil 2
Versickerungs- Gründen ein, so ist er verp ichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstel- Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
schächte lung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann,
wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat.
Typ A und Typ B b) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu ver-
gemäß DWA-A 138 treten hat. Der Kunde ist verp ichtet, die Eigentumsvorbehaltsware p eglich zu behandeln. Bei Verletzung
sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
Regenwasser- c) Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch
Bewirtschaftung spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vor-
dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von behaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, §§ 947, 950 BGB, an der
für Rigolen uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. hierdurch entstehenden neuen Sache zu.
Regenwasser- d) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in lit. a) aa) geregelten Ansprüche des Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Mit-
Sammelanlagen Kunden im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer 3 lit. d), e) und j) entsprechend. eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung, § 948 BGB, zu.
Saugbrunnen und e) Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 3 entsprechend.
Schluckbrunnen
f) Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 4 geregelten Ansprüche des Kunden gegen Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als
Versickerungs- uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
system
5. UNMÖGLICHKEIT; VERTRAGSANPASSUNG Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine
für Straßen Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Ver-
arbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware.
Sicker-Zisternen
„3 in 1“ und a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, c) Auf unseren Wunsch hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern
„2 in 1“ es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der bekannt zu geben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszu-
Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der händigen.
Retentions- wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann, es sei denn, der Kunde
anlagen weist einen höheren ihm entstandenen Schaden nach. Dieser Betrag ist auf einen etwa nach Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die Höhe
Ziffer 3 oder Ziffer 8 zwingend bestehenden Schadensersatzanspruch anzurechnen. Weiter- unserer Forderungen insgesamt um mehr als 50 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers
Sedimentations- gehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind vorbehaltlich Ziffer 3 und Ziffer 8 ausge- insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verp ichtet.
anlagen schlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
d) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines
Hydrosystem - mit b) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 2 lit. c) die wirtschaftliche Bedeutung Dritten derart eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so ge-
Bauartzulassung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich hen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in
einwirken, wird der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen unter Beachtung von Treu und Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns
Sickersaftschacht Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser
für Silos das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart.
„SILO“ machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden
unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlän- e) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicher-
Dreikammer- gerung der Lieferzeit vereinbart war. heitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unver-
Anlagen und züglich anzuzeigen.
Vollbiologische 6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Kleinkläranlagen f) In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, einer Zurücknahme oder einer Pfändung
a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Rücknahme
Abscheidertechnik, Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. sind wir berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Androhung und angemessener Frist-
Wasserzähler- setzung nach freier Verfügung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug
schacht Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig nach Zugang der angemessener Verwertungskosten auf unsere Ansprüche angerechnet.
Lieferung; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Schachtab- 8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
deckungen und Sofern die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Zugang der Rechnung
Schachtzubehör bezahlt wird, gerät der Besteller in Zahlungsverzug und wir können Verzugszinsen sowie einen a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im folgenden: Schadensersatz-
etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. ansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von P ichten
Hof- und aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Straßenabläufe, b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anders vereinbart,
so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle üblichen Nebenkosten, wie Reise- b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-
Filtersystem, kosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäcks sowie len des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
Betonrohre Auslösungen. oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten. Der Schadensersatz-
anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
Winkelstütz- c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
elemente, ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine
L-Steine, nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu La- Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
U-Steine sten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verp ichtung zu rechtzeitiger Vorlage, nicht verbunden.
Protest usw. bestehen für uns nicht.
Viereck- und
Kabelschächte, Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde 9. BERATUNG, SCHUTZ UNSERER UNTERLAGEN
mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche
Stahlbeton- gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzver- a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich,
Müllboxen fahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verp ichtung einer sach-
oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.
Fertigmischungen, rechtfertigen.
Carbonatsand, b) Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werk-
Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die bank- zeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfü-
Kernbohrungen, üblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen gung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich
Dichtringe, Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnen. gemacht oder vervielfältigt werden.
Leihgebühren Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Liefe- 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
rungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen,
Zubehör, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurück- a) Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist der Sitz unserer Firma.
Artikel für zutreten. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem
bundesweiten können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung b) Auf das Vertragsverhältnis ndet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Über-
Versand mit DHL fordern. einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
d) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen ndet hinsichtlich der Ver- c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder
rechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld, soweit nichts anderes werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.
vereinbart wurde, § 366 BGB Anwendung. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit seinen Zahlungen
innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Das Zurückbehaltungsrecht bei Sachmängeln nach
Ziff. 3, lit. d) bleibt hiervon unberührt. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen,
wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. SICHERUNGSRECHTE
a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo aus-
geglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung.
Frachttabelle, 82 Die Preise gelten ab Werk Geretsried, aufgeladen, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Preisliste 2024
AGB,
Stichwort-