Page 81 - Preisliste 2025
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® BETONWERK KÜHNE                                                                      DIN EN 1917   DIN 4034 T2                                                                             Schachtmaterial
                                                                                                                     DIN V 4034 T1                                                                            wandverstärkt mit
                                                    Tel. 08171/93966                                                                                                                                          Muffe DIN 4034
                                                                                                                                                                                                              Teil 1 EN 1917
                              Info@betonwerk-kuehne.de - anfragen@betonwerk-kuehne.de
                                                bestellungen@betonwerk-kuehne.de                                                                                                                              Schachtmaterial
                                                                                                                                                                                                              Falz
                                                                                                                                                                                                              DIN 4034 Teil 2

XXX. Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                          Versickerungs-
                                                                                                                                                                                                              schächte
1. ALLGEMEINES                                                                                                                                                                                                Typ A und Typ B
                                                                                                                                                                                                              gemäß DWA-A 138
a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen                    b) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
    Verkehr mit Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffent-       c) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.                          Regenwasser-
    lich rechtliche Sondervermögen. Für den Verbrauchsgüterkauf bzw. Fernabsatzverträge gelten                                                                                                                Bewirtschaftung
    gesonderte AGB.                                                                                     d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in          für Rigolen
                                                                                                            einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann
    Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbind-                 Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird. Erfolgte       Regenwasser-
    lich, soweit wir ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.                               die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom             Sammelanlagen
                                                                                                            Kunden ersetzt zu verlangen.
    Soweit nicht zwischen uns und unseren Abnehmern ausdrücklich etwas anderes vereinbart                                                                                                                     Saugbrunnen und
    wurde, ¿nden im Übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.             e) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.     Schluckbrunnen

    Für Bauleistungen gelten diese AGB nicht mit Ausnahme von Ziffer 6, lit.b).                         f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde -unbeschadet etwaiger Schadensersatzan-             Versickerungs-
                                                                                                            sprüche gemäß Ziffer 8- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.                      systeme
b) Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur                                                                                                                   für MSE
    durch schriftliche Bestätigung zustande.                                                            g) Die Verwendung natürlicher Zuschlagsstoffe kann zu Schwankungen der Beschaffenheit
                                                                                                            unserer Produkte führen, wie z. B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker           Sicker-Zisternen
c) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu         oder OberÀächenrisse.                                                                             „3 in 1“ und
    erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich.                                                                                                                                             „2 in 1“
                                                                                                            Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen stellen – von Falschlieferungen abgesehen -
d) Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Grün-                 keine Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit dar, soweit sie die          Retentions-
    den, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde         DIN-Normen erfüllen.                                                                              anlagen
    für den daraus entstandenen Schaden.
                                                                                                            Muster gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon            Sedimentations-
   2. LIEFERUNG                                                                                             berechtigen nicht zu Beanstandungen.                                                              anlagen

a) Erfüllungsort für die Lieferung ist das Betonwerk, Auslieferungslager oder das in unserem Auftrag        Mängelansprüche bestehen nicht, wenn die gelieferte Sachen sich für die nach dem Vertrag          Hydrosystem - mit
    tätige Unternehmen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf            vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die          Bauartzulassung
    Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine             bei Sachen dergleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
    bestimmte Versandart vereinbart ist.                                                                                                                                                                      Sickersaftschacht
                                                                                                            Mängelansprüche bestehen weiterhin nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die              für Silos
    Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes verein-        nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger            „SILO“
    bart ist. Nicht erhebliche Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der VerpÀich-         Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten
    tung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.                                       Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer EinÀüsse entstehen, die nach dem Vertrag          Dreikammer-
                                                                                                            nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Software-Fehlern. Werden vom           Anlagen und
    Bei vereinbarungsgemäßer Lieferung an die Baustelle werden geeignete Anfuhrwege und                     Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorge-                Vollbiologische
    unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt. andernfalls haftet er für entstan-            nommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängel-          Kleinkläranlagen
    dene Schäden und zusätzliche Aufwendungen. Die erreichbare Baustelle, bzw. die Stelle, die              ansprüche.
    zumutbar erreicht werden kann, gilt als Lieferanschrift vereinbart.                                                                                                                                       Abscheidertechnik,
    Die Entladung geht zu Lasten des Kunden. Als Entladezeit gilt höchstens eine Stunde als verein-     h) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, garantierte             Wasserzähler-
    bart. Bei längeren Wartezeiten behalten wir uns Berechnung vor.                                         Beschaffenheiten, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen zu untersuchen. Offensichtliche        schacht
                                                                                                            Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ein-
b) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich, soweit nicht anders vereinbart, auf die Bereitstellung          gang der Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung       Viereck- und
    der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk bzw. Auslieferungslager. Unsere LieferpÀicht             schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Rüge und Geltendmachung      Kabelschächte
    ruht insoweit, solange uns für den betreffenden Teil der Lieferung erforderliche Ausführungsunter-      behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
    lagen sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen oder zweckmäßigen Unterlagen              und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen.                                               Schachtab-
    nicht übergeben bzw. Informationen nicht erteilt worden sind.                                                                                                                                             deckungen und
                                                                                                            Der Kunde hat uns Gelegenheit zur unverzüglichen Prüfung der Beanstandung zu geben, ins-          Schachtzubehör
c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche                  besondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung
    Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, alle Fälle höherer Gewalt            zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden      Hof- und
    und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände                 Fällen, der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer             Straßenabläufe,
    befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von      Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels     Filtersystem,
    unserer LieferpÀicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner -unbeschadet der Ziffer 8 dieser       in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu    Betonrohre
    AGB- zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns die Leistung unmög-            lassen oder von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Die Übernahme von Kosten
    lich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.              fremdbeauftragter Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.                Winkelstütz-
                                                                                                                                                                                                              elemente,
    Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung unerwartete    i) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,            L-Steine,
    und außergewöhnliche (20 % und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten,              insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die      U-Steine
    die sich auf den Verkaufspreis auswirken. Im Gegenzug ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt,          Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen ande-
    wenn nach erteilter Auftragsbestätigung unerwartete und außergewöhnliche (20% und mehr)                 ren Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung       Müllboxen,
    Senkungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken.          entspräche seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.                                                    Fertigmischungen,
                                                                                                                                                                                                              Carbonatsand,
    Unsere LieferpÀicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit       j) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde          Kernbohrungen,
    in Verzug ist. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungs-            mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Verein-            Dichtringe
    fähigkeit des Käufers begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen)            barungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt
    und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir       ferner lit. i) entsprechend.                                                                      Leihgebühren,
    jederzeit ganz oder teilweise - unter Berücksichtigung der Ziffer 8 dieser AGB - zum schadens-                                                                                                            Zubehör, Artikel
    ersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.                                                      k) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz und Aufwendungs-                für bundesweiten
                                                                                                            ersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren           Versand mit DHL
d) Der Besteller ist berechtigt, von dem Vertrag über die jeweils verspätete Lieferung zurückzutreten       Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschaden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund
    oder Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 8 zu verlangen, wenn der Lieferant sich in Ver-             – sind ausgeschlossen.                                                                            Frachttabelle,
    zug be¿ndet und eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung                                                                                                                 AGB,
    fruchtlos abgelaufen ist.                                                                               Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere ErsatzpÀicht der Höhe nach auf den vertragstypisch   Stichwort-
                                                                                                            vorhersehbaren Schaden beschränkt.                                                                verzeichnis
    Der Besteller ist verpÀichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu
    erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadens-      l) Die Bestimmungen gem. lit. k) gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Bestellers gegen
    ersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziffer 8 verlangt oder auf der Lieferung besteht.            unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

e) Der Abnehmer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und                  4. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE; RECHTSMÄNGEL
    vollständig zur Verfügung gestellt ist, und etwaige sichtbare Mängel sofort zu rügen.
                                                                                                         a) Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpÀichtet, die Lieferung lediglich im Land des
    Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist         Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden:
    nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Liefertermin bzw. nach          Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch
    Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen.                                                          von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte
                                                                                                             Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 3 lit. b) bestimmten
f) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie in einer besonderen Vereinbarung                 Frist wie folgt:
    festgelegt wurden.
                                                                                                        aa) wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder
g) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen VerpÀich-                     ein Nutzungsrecht erwirken, sie so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder
    tungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht ver-                 austauschen. Ist uns dieses nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden
    schmutzt sind und vom Abnehmer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden.                       die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

   3. SACHMÄNGEL                                                                                        bb) Unsere PÀicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 8.
                                                                                                        cc) Unsere vorstehend genannten VerpÀichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom
a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu
    zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen,         Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht
    sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.                                   anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
                                                                                                             Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen

Preisliste 2025  Die Preise gelten ab Werk Geretsried, aufgeladen, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer             81
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